Nachdem die Anwaltskanzlei feststellte, die die Wiesbadener Eltern und der SEB-KT im Rahmen der Widerspruchsbegründung gegen den Gebührenbescheid beauftragt hatten, dass eine Normenkontrollklage gegen die Satzung gute Aussichten auf Erfolg hat, wurde auf einem Elterntreffen der vereinbart diese Klage zu führen und die dafür notwendigen Gelder im Rahmen einer Spendenaktion zu sammeln.
Dabei sind einige Fragen entstanden, die hier beantwortet werden sollen.
Mit dieser Klage verfolgen wir das Ziel, dass die Satzung als rechtswidrig festgestellt und aufgehoben wird. Die Klage und ein entsprechendes Urteil erhöhen den Druck auf die politischen Entscheidungsträger, eine gerechte und soziale Kita-Gebührenordnung unter Mitwirkung der Betroffenen zu erarbeiten und zu beschließen.
Wir benötigen ca. 10.000 € für eine Klage für den Fall das wir die Klage verlieren. Mit diesem Geld sollten die Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Kosten der Stadt Wiesbaden abgedeckt sein. Für den positiven Fall, dass wir die Klage gewinnen benötigen wir ca. 4.000 € für unsere Anwaltskosten. Dies kommt zu Stande, weil unsere Anwälte ein Honorar erhalten, der die Sätze der anwaltlichen Gebührenordnung übersteigt.
Dann wird nicht geklagt, es werden vermutlich kurzfristig die Widersprüche abschlägig entschieden und die Gebührenordnung bleibt wie bisher bestehen. Die gesammelten Spendenwerden an die Spender zurück überwiesen.
Grundsätzlich wird dann anteilig das Geld zurück überwiesen. Wir möchten allerdings die Eltern noch befragen, ob wir in diesem Fall das Geld auch für einen wohltätigen Zweck spenden können.
Es gibt die Chance, dass Teile der Gebührenerhöhung zurück verlangt werden können. Allerdings hängt dies von einer Vielzahl von Faktoren ab und eine klare Antwort würde in den Bereich der Spekulation fallen. Z.b. ist die Satzung insgesamt rechtswidrig? Ist sie nur in Teilen rechtswidrig? Wirkt das rückwirkend oder gibt es gerichtliche Auflagen die Satzung anzupassen? Wie sieht die neue Satzung im Detail aus?
Das Hauptziel der Klage ist unter Frage 1 aufgeführt.
Sie können die Klage mit einer Spende unterstützen. Da die angepasste Satzung mutmaßlich zukünftig auch für die freien und kirchlichen Träger gelten wird, profitieren alle Eltern und Kinder bei einer erfolgreichen Klage.
Nein. Wir sind kein wohltätiger eingetragener Verein. Evtl. gibt es die Möglichkeit, dass sie die Spende zweckgebunden an einen der zahlreichen Fördervereine der Kindergärten spenden, eine Spendenquittung erhalten und der Förderverein die Klage unterstützt. Dies ist allerdings abhängig von der Satzung des Fördervereins.
Bitte wenden Sie sich an uns, damit wir Ihnen die Bankverbindung zusenden können.